Entsorgungsfachbetrieb

Die Anerkennung zum Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW- / AbfG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung wird jährlich von externen Auditoren überwacht. Mit Erteilung des Zertifikates der TPLUS bestätigt, dass TPLUS den speziellen Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vollumfänglich entsprechen.

Diese Anforderungen bestehen nicht nur in der detaillierten Dokumentation der Betriebsabläufe und speziellen Verfahrensanweisungen sondern auch aus der kontinuierlichen Schulung des Personals.

Auch unsere Kunden und Partner profitieren von dieser freiwilligen Zertifizierung. Dazu zählen unter anderem die Erleichterung beim Entsorgungsnachweis, die verbesserte Rechtssicherheit und der Wegfall von Transportgenehmigungen.

Für alle Abfallentsorger ist der Entsorgungsfachbetrieb ein Gütezeichen, das die Zuverlässigkeit und den Qualitätsstandard des Abfallentsorgers gewährleistet.

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